SPD Tettnang

Leiharbeit: Schmid empört über Blockade der Union

Veröffentlicht am 24.02.2016 in Bundespolitik

Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid reagiert empört auf die Weigerung von CDU und CSU, konsequent gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit vorzugehen.

„Die Blockade der Union ist unerträglich. Die Weigerung von CDU und CSU, beim Kampf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen voranzukommen, ist ein Schlag ins Gesicht von Arbeitnehmern und ehrlichen Unternehmern in unserem Land“, sagte der Wirtschaftsminister.

Die Landesregierung werde den Druck auf die Union aufrechterhalten und weiter für eine entsprechende Regelung kämpfen. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit auf den Weg gebracht.

„Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass arbeits- und tarifrechtliche Standards durch windige Vertragskonstellationen ausgehebelt werden. Es wird höchste Zeit, diesem Missbrauch eines an sich sinnvollen Instruments einen Riegel vorzuschieben.“

Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, den Missbrauch von Werkvertragskonstruktionen zu verhindern und die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zu beschränken. Die Landesregierung fordere deshalb mit ihrer Bundesratsinitiative:

  • Die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.
    Arbeitnehmerüberlassung werde damit auf ihre Kernfunktion zurückgeführt, Arbeitsspitzen und kurzfristigen Personalbedarf zu überbrücken. Abweichungen könnten aber über Tarifverträge beschlossen werden.
  • Den „Equal Pay“-Grundsatz.
    Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen spätestens nach neun Monaten beim Arbeitsentgelt mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden.
  • Das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecherinnen und Streikbrecher.
    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte.
  • Mehr Informationsrechte des Betriebsrats.
    Die Betriebsräte sollen vom Unternehmen darüber unterrichtet werden, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer per Werkvertrag im Betrieb arbeiten, um Transparenz zu schaffen und betriebliche Interessenvertretung überhaupt erst zu ermöglichen.

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