SPD Tettnang

Kritik am CDU-Antrag zur Asylpolitik

Veröffentlicht am 25.02.2024 in Fraktion

„Die SPD-Kreistagsfraktion Bodenseekreis bekennt sich zum individuellen Recht auf Asyl und Schutz vor Verfolgung bedrohter Menschen, so wie dies Landrat Prayon in seiner ersten Haushaltsrede zum Ausdruck brachte“ so Fraktionsvorsitzender Norbert Zeller und sein Stellvertreter Dieter Stauber.

Gleichzeitig verkenne die SPD nicht, dass die wachsende Zahl Geflüchteter und Asylbewerber, die in Deutschland Schutz suchen, Bund, Länder und Kommunen vor enorme finanzielle, kapazitäre und organisatorische Herausforderungen stelle. Ziel müsse eine gemeinsame Position aller demokratischer Fraktionen im Kreistag sein.

Die CDU-Kreistagsfraktion hatte Ende letzten Jahres einen Resolutionsantrag zur Flüchtlingsund Asylpolitik gestellt, den die SPD-Kreistagsfraktion in Teilen für verfassungswidrig und in großen Teilen für überholt hält. So sei die Forderung, eine Obergrenze für Flüchtlinge einzuführen, mit dem Grundgesetz, dem EU-Recht und der UN-Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. „Wenn die CDU dies wolle, so müsse sie klar und deutlich sagen, dass sie das Grundgesetz ändern möchte und das individuelle Recht auf Asyl abschaffen will“, betont Zeller. Auch könne eine Abschiebung von Straftätern dann nicht erfolgen, wenn dort die Todesstrafe oder Folter drohe, ergänzt Stauber.

Zeller und Stauber wundern sich auch über die Anmaßung der CDU, beurteilen zu können, mit welchen Herkunftsländern der Bund Abkommen schließen soll. „Bislang haben wir es vermieden als Kreistag bundespolitische Entscheidungen und Empfehlungen zu treffen“, merkt Stauber an. Auch die Beurteilung, ob außerhalb der EU Flüchtlingsaufnahmelager gebildet werden können, übersteige eindeutig die Kompetenz und Urteilsfähigkeit des Kreistags des Bodenseekreises.

Inzwischen seien wesentliche Änderungen und Fortschritte im Asylrecht auf EU-Ebene, durch die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat erfolgt. Als Beispiel nennen die SPD-Politiker die Einführung der Bezahlkarte, die Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams, die Erweiterung polizeilicher Maßnahmen bei Durchsuchungen von Gemeinschaftsunterkünften und die beschleunigte Abschiebung von Schleusern. Auch seien inzwischen mit weiteren Herkunftsländern Verhandlungen aufgenommen worden.

Der SPD-Kreistagsfraktion ist es ein großes Anliegen, einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen im Kreistag zur Flüchtlings- und Asylpoltik im Bodenseekreis zu beschließen. „Leider ist die CDU-Fraktion nicht bereit, Änderungen ihres Antrag zu zulassen“, stellt Zeller bedauerlicherweise fest. Im Vorfeld hatte die SPD-Kreistagsfraktion der Anregung der CDU entsprochen und einen Formulierungsvorschlag, basierend auf ihrem eigenen Antrag und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, zu machen. Sämtliche Änderungsvorschläge wurden abgelehnt, verfassungsrechtliche Unstimmigkeiten und bereits beschlossene Maßnahmen ignoriert.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat nun einen Änderungsantrag zum CDU-Antrag eingebracht, über den in der nächsten Kreistagssitzung zunächst abgestimmt wird. Zeller und Stauber sind zuversichtlich, dass ihre Argumente mehrheitsfähig sind. „Unser Ziel ist es immer noch, eine große Mehrheit aller Demokraten im Kreistag zu bekommen“, so die beiden SPD-Kommunalpolitiker.

Abschließend verweisen sie auf die positive Entscheidung des Bundes, wonach anerkannte Asylbewerber eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis haben. Auch jene, deren Asylverfahren noch läuft oder abgehlehnt wurde, dürfen inzwischen arbeiten. Diese begrüßenswerte Entscheidung helfe den Arbeitsmarkt zu entlasten.

Den Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion gibt es hier zu lesen: https://www.spd-bodenseekreis.de/dl/AEnderungsantrag_CDU-Antrag_Resolution_zur_Asyl-_und_Fluechtlingspolitik.pdf

Homepage SPD Bodenseekreis

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